Schlachtkapazitäten sind nicht beliebig erweiterbar

VDF, 02.10.2020 - Die Vertreter der Schweinehalter beklagen, dass sich seit Juli schlachtreife Schweine in den Ställen stauen. Mit wöchentlichen Schlachtzahlen, die unter dem Vorjahresniveau liegen, wird eine mangelnde Abnahme der Schweine durch die Schlachtbetriebe beklagt.

Der Verband der Fleischwirtschaft stellt dazu fest ist: Es ist zutreffend, dass die Schlacht- und Zerlegekapazitäten durch die zusätzlichen Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben heruntergesetzt sind. Der Schutz der Mitarbeiter hat für die Unternehmen oberste Priorität! Die Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen stehen deshalb von Seiten der Fleischwirtschaft keinesfalls zur Disposition. Zudem besteht durch die Ankündigung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes mit dem Verbot des Einsatzes von Fremdarbeitskräften in der Fleischwirtschaft ab dem 1. Januar bereits jetzt Arbeitskräftemangel, so dass für zusätzliche Schichten oder Schlachtungen am Wochenende kein zusätzliches Personal zur Verfügung steht.

Die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Fleischwirtschaft, Dr. Heike Harstick, sagte dazu heute in Bonn: „Ob es in der Landwirtschaft einen Schlachtschweinestau gibt, der eine kurzfristige Erhöhung der Kapazitäten notwendig macht, können wir seitens der Fleischwirtschaft nicht beurteilen. Sollten die zuständigen Behörden zu dem Ergebnis kommen, dass dies so ist, könnten sie eine Erhöhung der Schweineschlachtungen nur bewirken, indem sie für die Schlacht- und Zerlegebetriebe Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz erlassen und das Sonn- und Feiertagsschlachtverbot vorübergehend aussetzen. Jeder Betrieb muss dann mit seiner Belegschaft individuell entscheiden, ob er solche Ausnahmen umsetzen kann oder nicht.“