10.03.2026

Fleischwirtschaft begrüßt Gesetzentwurf zur Videoüberwachung in Schlachthöfen

© Adobe Stock Bonn, 09.03.2026 – Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) begrüßt den vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) vorgelegten Gesetzentwurf zur verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachtbetrieben. Aus Sicht der Branche kann die Maßnahme zu mehr Rechtssicherheit für Betriebe beitragen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in größeren Schlachthöfen Kameras installiert werden müssen, um sogenannte tierschutzsensible Vorgänge zu dokumentieren – etwa das Entladen der Tiere, die Wartebereiche, die Betäubung sowie den Entblutungsschnitt. Die Aufzeichnungen sollen für 30 Schlachttage gespeichert und den zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden. Nach Angaben des Ministeriums wären bundesweit rund 232 größere Schlachteinrichtungen betroffen. Bis die Pflicht greift, gilt eine einjährige Übergangsfrist zur Umsetzung. Die Installation der Systeme erfordert organisatorische und technische Anpassungen in den Betrieben.

Der VDF weist darauf hin, dass viele größere Betriebe bereits heute freiwillig Videoüberwachung einsetzen. „In zahlreichen Schlachtbetrieben sind entsprechende Systeme längst etabliert und Teil eines umfassenden Qualitäts- und Tierschutzmanagements. Eine bundeseinheitliche Regelung kann hier für zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit sorgen“, so VDF-Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter.

Der Gesetzentwurf sieht vor, kleinere Schlachtbetriebe grundsätzlich von einer generellen Videopflicht auszunehmen. Bei konkretem Verdacht auf Verstöße können die zuständigen Behörden jedoch auch dort eine Videoüberwachung anordnen. Aus Sicht des VDF sollte sich die Regelung nicht allein auf größere Betriebe beschränken. Der Verband spricht sich dafür aus, perspektivisch eine verpflichtende Videoüberwachung für alle Schlachtbetriebe einzuführen. „Einheitliche Standards tragen dazu bei, Transparenz und Vertrauen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Deshalb sollte geprüft werden, wie eine praktikable Umsetzung auch in kleineren Betrieben erfolgen kann“, so VDF-Hauptgeschäftsführer Steffen Reiter. Dabei sei wichtig, Lösungen zu finden, die den unterschiedlichen Betriebsstrukturen gerecht werden und kleinere Unternehmen nicht unverhältnismäßig belasten.

Insgesamt sieht der VDF in dem Vorhaben einen wichtigen Schritt, um Tierschutzkontrollen weiter zu stärken und zugleich klare, bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Fleischwirtschaft zu schaffen.