16.10.2026
VDF sieht in Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes eine letzte Chance: Jetzt grundlegende Korrekturen umsetzen
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Bonn/Berlin 16.10.2026 – Der VDF sieht in der erneuten Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes eine letzte Chance die grundlegenden Mängel zu beseitigen. In der bisherigen Form hätte das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz die heimische Tierhaltung massiv einseitig belastet. Damit wären erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe entstanden, ohne dass ein zusätzlicher Nutzen für den Tierschutz erreicht worden wäre. Aus Verbrauchersicht wäre ohne die Kennzeichnung ausländischer Ware und in der Außerhausverpflegung nur eine unzureichende Transparenz beim Einkauf gegeben.
Die nun gewonnene Zeit muss genutzt werden, um das Konzept der Verbändeallianz für eine praxisgerechte Tierhaltungskennzeichnung, die Tierwohl befördert als auch beim Verbraucher transparent macht, vollumfänglich umzusetzen. Dazu gehören insbesondere:
• ein vollumfängliches Downgrading,
• die Einbeziehung ausländischer Ware und des Außer-Haus-Verzehrs,
• der Verzicht auf eine staatliche Registrierung,
• sowie die Einführung einer Deklarationspflicht anstelle eines staatlichen Logos.
Dies sind die zwingend notwendigen Grundbedingungen für ein praxistaugliches THKG.
Die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen müssen nun zügig geschaffen werden.
Der VDF geht davon aus, dass es kein „Rumpfgesetz“ geben wird, das nur Teillösungen schafft, die ggf. ausschließlich national geregelt werden könnten.
Nur das Gesamtpaket mit der Notifizierung der EU-Kommission zur Einbindung ausländischer Ware schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Etablierung und Umsetzung am Markt.
Der VDF ist bereit, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten und kurzfristig den fachlichen Input für die notwendigen Änderungen zu liefern.
