13.04.2026

Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischbegriffe konkretisiert

© Adobe Stock Bonn, 13. April 2026 - Die Europäische Union macht einen weiteren Schritt hin zu klareren Regeln im Lebensmittelregal: Nachdem sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament Anfang März auf einen eingeschränkten Schutz von Fleischbezeichnungen geeinigt haben, liegt nun der konkrete Verordnungsentwurf vor.

Im Mittelpunkt steht eine klare Definition: Als „Fleisch“ sollen künftig ausschließlich die essbaren Teile von Tieren gelten. „Fleischerzeugnisse“ sind entsprechend Produkte, die aus Fleisch hergestellt werden – zusätzliche Zutaten sind erlaubt, solange sie nicht dazu dienen, Fleisch zu ersetzen.

Darauf aufbauend sieht der Entwurf vor, dass klassische Fleischbezeichnungen wie „Steak“, „Bacon“ oder „Chicken“ echten Fleischerzeugnissen vorbehalten bleiben. Das gilt auch für zusammengesetzte Begriffe, die auf eine bestimmte Tierart hinweisen.
Auch Produkte, die aus Pflanzen, Mikroorganismen oder Zellkulturen hergestellt werden, sollen diese Fleischbegriffe nicht mehr verwenden dürfen. Ziel ist es, Verwechslungen zu vermeiden und eine klare Abgrenzung zwischen Fleisch und Fleischalternativen zu schaffen.

Gleichzeitig bleibt die Verwendung der Begriffe dort erlaubt, wo Fleisch tatsächlich enthalten ist und eine wesentliche Rolle spielt – etwa bei zusammengesetzten Lebensmitteln.

Mit dem Entwurf setzt die EU ein klares Signal für transparente und verständliche Lebensmittelkennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig noch leichter erkennen können, was genau sie kaufen – und was nicht.