Argentinien – Detailregelungen veröffentlicht – Viele Fragen offen

VDF, 07.05.2008 - Mit der heute veröffentlichten „Resolucion“ 42/2008 der argentinischen Agrarbehörde ONCCA soll ab sofort die Möglichkeit wieder eröffnet werden, Ausfuhrgenehmigungen für Rindfleisch zu beantragen. Die Regelung ist jedoch höchst kompliziert. Zusammengefasst gilt Folgendes:

  • Jedes Unternehmen, das Rindfleisch exportieren will, muss zusammen mit dem Antrag für die Ausfuhrgenehmigung eine eidesstattliche Erklärung über seine verfügbare Produktionsmenge („capacidad de almacenamiento de la produccion“) abgeben.
  • Für den Inlandsmarkt muss 75 % der verfügbaren Produktionsmenge bereitstehen („encaje productivo exportador“).
  • Die für den Export verfügbare Menge („remanente exportable“), für die die Exportgenehmigung beantragt werden kann, beträgt 15 % der verfügbaren Produktionsmenge.
  • Die Menge, für die Exportgenehmigungen erteilt werden können, wird auf monatlich insgesamt ca. 45.000 t begrenzt.
  • Für Fleisch von Kühen der Handelsklassen E und F gibt es keine Exportbeschränkungen.
  • Die Angaben der Exporteure werden intensiv kontrolliert. Falschangaben werden mit Strafen belegt.


Das recht komplizierte und ungenaue Verfahren der Ermittlung der verfügbaren Exportmengen lässt viel Raum für mögliche Willkür. Ferner eröffnet die „Resolucion“ dem Staatssekretär für Handel jederzeit die Möglichkeit des Eingreifens (Artikel 6 Nummer 4). Zudem ist fraglich, ob das Verfahren zur Errechnung der verfügbaren Exportmenge für die spezialisierten Exportunternehmen tauglich ist.