EUDR: Null Risiko – aber volle Bürokratie?
Zeit für eine sinnvolle Umsetzung läuft ab
Bonn, 24.07.2025 - „Ein Nachweis auf Entwaldungsfreiheit für eine Kuh aus der Wesermarsch ist absurd. Wir haben kein Entwaldungsproblem in Deutschland – aber wir sollen einen Berg an unnötiger Bürokratie aufbauen“, beschreibt Steffen Reiter, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Fleischwirtschaft (VDF) die Kritik an der EU-Entwaldungsverordnung. „Wir unterstützen das Anliegen der Verordnung, den weltweiten Schutz von Wäldern und die Erhaltung der Biodiversität sicherzustellen. Das Anliegen ist richtig. Doch die Umsetzung erzeugt jede Menge unnötige Bürokratie“, ergänzt Reiter.Daher fordert der VDF die Bundesregierung auf, sich nachdrücklich für die im Koalitionsvertrag zugesagte Einführung einer Nullrisikovariante einzusetzen: Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko können so von den bürokratischen Lasten ausgenommen werden. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden, sonst wird die Verordnung zum Bürokratiemonster für die deutschen Rinderhalter und alle nachfolgenden Betriebe in der Kette, die keinerlei Risiko darstellten“, fordert Reiter.
In Deutschland ist jede Umwandlung von Waldflächen bereits heute streng reguliert und genehmigungspflichtig. Trotzdem zwingt die EU-Verordnung alle Rinderhalter sowie alle nachgelagerten Stufen zur aufwendigen Dokumentation, dass ihre Produkte „entwaldungsfrei“ sind. Eine Beweislastumkehr ohne Sinn und Verstand. Aus Sicht des Verbandes ist es unverständlich, warum Tierhalter in Ländern, die nachweislich keine Entwaldung betreiben, zusätzlich dokumentieren müssen, dass sie keine Wälder zerstören.
Europa driftet auseinander
Sollte die Einführung einer Nullrisikokategorie europäisch nicht durchgesetzt werden können, braucht es eine sofort umsetzbare digitale Lösung. In Deutschland kann dies über eine Anpassung der sogenannten HIT-Datenbank erreicht werden. Seit Monaten warten die Unternehmen hier auf klare Rahmenbedingungen. Weder EU-Kommission noch die nationalen Behörden haben bisher eine praxistaugliche Lösung geliefert. Doch die Zeit drängt: „Wir stehen vor dem gleichen Dilemma wie vor Jahresfrist. Wenn die Systeme nicht zum 1. September verfügbar sind, haben die betroffenen Unternehmen keine Chance, diese zu testen und ihre eigenen Warenwirtschaftssysteme darauf einzustellen. Die Umsetzung der EUDR muss dann erneut verschoben werden“, beschreibt Reiter die praktischen Herausforderungen.
Besonders problematisch: Jeder Mitgliedstaat organisiert die Umsetzung auf eigene Weise. Manche Länder wollen eine buchstabengetreue Umsetzung, während andere die Vorgaben sehr großzügig auslegen. Ein fairer Handel innerhalb der EU wird so unmöglich. Es bedarf daher einer EU-weit abgestimmten Umsetzung – ohne eine solche drohen erhebliche Beeinträchtigungen des europäischen Binnenmarktes.