Fleischwirtschaft begrüßt Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Bonn, 30.05.25 – Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) zu ändern. Der Anwendungsbeginn soll vom 1. August 2025 auf den 1. März 2026 verschoben werden. Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) begrüßt die Ankündigung von Landwirtschaftsminister Alois Rainer Regelungen zu schaffen, „die sich in der Praxis leicht umsetzen lassen und weniger Bürokratie bedeuten“.

„Die gewonnene Zeit kann nun genutzt werden, um das Gesetz sach- und praxisgerecht umzugestalten. In seiner jetzigen Form erfüllt das Gesetz seine Ziele bei Tierwohl und Produkttransparenz für den Verbraucher gerade nicht“, sagt Steffen Reiter Hauptgeschäftsführer des VDF. „Wir wollen Tierwohl engagiert vorantreiben, wie wir es bereits seit 10 Jahren mit der Initiative Tierwohl tun und stehen für eine konstruktive Zusammenarbeit bereit,“ ergänzt Reiter.

Mit der Initiative Tierwohl und der Kennzeichnung der Haltungsform haben die Wirtschaftsbeteiligten in der Erzeugungskette Fleisch Systeme in der Breite etabliert, die die Haltungsbedingungen transparent darstellen und eine hohe Bekanntheit beim Konsumenten aufweisen. Diese Systeme sollten als bürokratiearme Basis für die künftige Kennzeichnung der Haltungsstufen herangezogen werden.

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