Kennzeichnungsregeln allein sind kein Fortschritt für das Tierwohl

VDF, Bonn 02.09.2022 - Von einem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wird generell und zu Recht erwartet, dass damit eine Verbesserung der Haltungsbedingungen herbeigeführt wird, ohne dass die Versorgungssicherheit mit tierischen Erzeugnissen aus inländischer Produktion gefährdet wird. Das wollen auch wir.

Der vorliegende Gesetzentwurf reicht dazu jedoch bei Weitem nicht aus. Eine reine Vorgabe von Stufen der Haltungsanforderungen und dazu gehörenden Kennzeichnungsregeln wird keinen Einfluss auf die Entwicklung der Haltungsbedingungen haben können. Es fehlen wesentliche Elemente, die in den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung enthalten sind und eine weitere Verbreitung und Umsetzung verbesserter Haltungsbedingungen ermöglichen.

Dies sind:
- Verlässliche, langfristige Finanzierung des Mehraufwands (Investitionen und Tierprämien, vgl. Thünen-Institut 2021 „Politikfolgenabschätzung zu den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung“)
- Einbeziehung aller Tierarten und tierischen Erzeugnisse
- Einbeziehung aller Vermarktungswege (insbesondere Verarbeitung und Außerhausverpflegung)
- Anpassungen im Baurecht und Umweltrecht

Darüber hinaus bleibt der Gesetzgeber mit dem vorgelegten Entwurf deutlich hinter den Vorgaben der im Markt etablierten und dem Verbraucher bekannten System (wie zum Beispiel der Initiative Tierwohl - ITW) zurück. Dadurch besteht die große Gefahr, dass funktionierende Strukturen zerstört werden, die zum einen Auskunft über die Haltungsform geben und zum anderen ein Plus an Tierwohl ausgelöst haben.