Bundesrat beschließt Ferkelkastration mit Sachkundenachweis

VDF, 23.09.2019 - Der Bundesrat hat beschlossen, dass Sauenhalter die Kastration von Ferkeln zukünftig selbst mit Isofluran durchführen dürfen. Der bisher geltende Tierarztvorbehalt wird mit der sogenannten Ferkelbetäubungs-Sachkundeverordnung aufgehoben. Die Sauenhalter sollen damit bereits vor Ablauf der Übergangsfrist für die betäubungslose Kastration Ende 2020 ein alternatives Verfahren zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Verordnung regelt insbesondere die Voraussetzungen für den notwendigen Sachkundenachweise, die Anforderungen an das Betäubungsmittel, die Narkosegeräte sowie den Kastrationsvorgang. Der Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde wird mindestens zwölf Stunden umfassen. Die Prüfung soll schriftlich und mündlich erfolgen und Komplikationen bei der Narkose müssen arbeitstäglich dokumentiert werden.