Bundesrat entscheidet über die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland

VDF, 18.09.2019 - Am kommenden Freitag entscheidet der Bundesrat, ob es Sauenhaltern zukünftig erlaubt sein wird, die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen zu dürfen. Der bisher geltende Tierarztvorbehalt soll damit aufgehoben und es soll den Landwirten ermöglicht werden, die Betäubung selbst durchzuführen. Diese Entscheidung wird richtungsweisend für die zukünftige Entwicklung der Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in Deutschland. Bleibt es dabei, dass nur Tierärzte die Isoflurannarkose durchführen dürfen, wird dieser Weg für die meisten Betriebe nicht wirtschaftlich umsetzbar sein. Es ist zu erwarten, dass dann viele deutsche Sauenhalter aufgeben und die Ferkelerzeugung in angrenzende Mitgliedstaaten abwandern wird, in denen es für den Landwirt zugelassene Betäubungsverfahren gibt.

Eine Alternative zur Betäubung ist die Ebermast mit und ohne Impfung gegen Ebergeruch. Jedoch zeigen die Erfahrungen der Schlachtunternehmen, dass viele Kunden Eberfleisch aufgrund seiner spezifischen Eigenschaften nicht annehmen. Damit sind die Absatzmöglichkeiten sowohl für Eber- als auch für Improvac-Eberfleisch sehr begrenzt. Dies gilt umso mehr, je kleiner ein Schlachtunternehmen ist und je weniger Absatzkanäle das Unternehmen hat. Beispielsweise hat ein Schlachtbetrieb, der überwiegend Metzger und mittelständische Kunden beliefert, kaum eine Möglichkeit Eberfleisch zu vermarkten. Auch traditionelle Absatzmärkte in Nachbarländern können nicht mit Eberfleisch bedient werden, weil dieses für die Rohschinken- und Rohwurstherstellung nicht verwendet wird.

Als Mittler zwischen Landwirtschaft und Fleischkunden sind die deutschen Schlachtunternehmen bemüht, alle Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration (Ebermast, Improvac, Kastration mit Betäubung) für die Landwirtschaft offen zu halten. Alle Verfahren werden von der Branche akzeptiert und mit allen Fleischkunden wurden und werden entsprechende Gespräche geführt. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass die Kastration mit Betäubung in den kommenden Jahren vorherrschend sein muss, um die Funktionsfähigkeit des deutschen Schweinefleischmarktes aufrecht zu erhalten. Dies kann nur gelingen, wenn dem Landwirt Betäubungsverfahren an die Hand gegeben werden, die er selbst anwenden kann.