Vieh- und Fleischgesetz – neuer Gesetzentwurf ist auf dem Weg

VDF, 18.06.2007 - Das Bundeskabinett hat einen Entwurf einer Nachfolgevorschrift für das bisherige Vieh- und Fleischgesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf wird in die Beratung des Bundesrates im September 2007 eingebracht und soll voraussichtlich im November im Bundestag beraten werden.

Der im Kabinett abgestimmte Entwurf des neuen Gesetzes, das Fleischgesetz heißen wird, entspricht weitgehend dem letzten mit der Wirtschaft beratenen Entwurf vom Frühjahr 2006. Das bedeutet, dass die Bundesregierung dabei geblieben ist, Inhalte der Abrechnungen zwischen Schlachtbetrieb und Lieferant des Viehs künftig keinen Regeln mehr zu unterwerfen. Diese Absicht wird auch in der Gesetzesbegründung klar artikuliert. Damit hat die Regierungsvorlage folgende in jüngster Zeit massiv von der Landwirtschaft vorgetragenen Forderungen unberücksichtigt gelassen:

  • verpflichtende Angabe des Muskelfleischanteils bei Abrechnungen für Schlachtschweine;
  • Schaffung einer stringenten Regelung für die Vorkosten.

Unverändert blieb aber auch die vom VDF in zahlreichen Beratungen und schriftlich kritisierte neue Regelung, nach der künftig „für Amtshandlungen, die nach diesem Gesetz ... vorgenommen werden, ... Gebühren und Auslagen erhoben [werden]“.

In der Presse wurde die Gesetzesvorlage dahingehend kommentiert, dass die Bundesregierung die Angabe des Muskelfleischanteils nicht mehr vorschreiben wolle. Tatsache ist vielmehr, dass die Angabe des Muskelfleischanteils auch bisher nicht vorgeschrieben ist. Auf der Abrechnung anzugeben ist vielmehr die Handelsklasse, die bei Schlachtschweinen mittlerweile wenig aussagekräftig ist. Diese Verpflichtung entfiele nach dem Entwurfstext in der Zukunft.

Ob der Gesetzentwurf noch geändert wird und unter Umständen noch Regelungen zur Gestaltung der Abrechnung erhält, hängt von den weiteren Beratungen in Bundesrat und Bundestag ab.