Trächtigkeit von Rindern bei der Schlachtung – Ergebnisse einer Verbandserhebung

VDF, 08.09.2015 - Die Rinderschlachtbetriebe wollen grundsätzlich keine trächtigen Rinder schlachten und damit auch keine Anlieferung solcher Tiere am Schlachthof.

Um einen Überblick zu erhalten, hat der VDF in den Jahren 2013 und 2014 Stichprobenerhebungen zu diesem Thema durchgeführt. Dabei wurde ermittelt, dass rund 1 % der Tiere im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung gelangen. Nach einem durch den VDF initiierten Beschluss des AFFL im November 2014 wird seit Anfang 2015 die Trächtigkeit im letzten Drittel im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung erhoben. Ebenfalls seit Jahresbeginn 2015 ist die Erhebung der Trächtigkeit im letzten Drittel sowie eine Rückmeldung an den letzten bekannten Tierhalter im QS-Leitfaden Schlachtung und Zerlegung vorgeschrieben.

In diesem Zusammenhang hat der VDF seit Anfang März 2015 um eine systematische Meldung an die Geschäftsstelle durch die rinderschlachten Betriebe gebeten. Folgendes Zwischenergebnis kann zusammengefasst werden:

  • Im Berichtszeitraum 01.03. – 16.08.2015 wurden in den an den Verband meldenden Betrieben 432.842 weibliche Rinder geschlachtet. Die Gesamtzahl der geschlachteten weiblichen Rinder in Deutschland betrug nach amtlicher Statistik in demselben Zeitraum rund 575.000.
  • Die Rückmeldequote liegt dementsprechend bei 75 %. Wenn auch noch nicht alle Betriebe, die weibliche Rinder schlachten, zurückmelden, so ist dennoch davon auszugehen dass die folgenden weiteren Ergebnisse robust sind.
  • Trächtig im letzten Drittel waren 0,72 % der zurückgemeldeten Tiere. Die Schwankungsbreite der Wochenmittel lag in einem Bereich von 0,49 % bis 0,96 %. Die einzelbetrieblichen Mittelwerte lagen in einer Spanne von 0,0 % bis 2,50 %.
  • In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass 3.800 Tiere trächtig zur Schlachtung gelangten. Hochgerechnet auf alle Rinderschlachtungen in Deutschland, bezogen auf die BLE-Meldung, wären es 5.200 Tiere.
  • Bei Zugrundelegung einer Jahresschlachtung von 1,76 Mio. weiblichen Rindern in Deutschland liegt die Anzahl der im letzten Drittel der Trächtigkeit geschlachteten Rinder bei ca. 13.000 Tieren.
  • Sofern die ergriffenen Maßnahmen wirken, ist davon auszugehen, dass sich die Trächtigkeitsquote rückläufig entwickelt. Der VDF wird die Datenerhebung weiterführen. Die Mitgliedsbetriebe, die noch nicht melden, werden gebeten, sich ebenfalls an der Meldung zu beteiligen.


Ergänzende Hintergrundinformationen:

Die Problematik wurde Ende 2012 an den Verband herangetragen. Der VDF hat daraufhin zwei Erhebungen durchgeführt, eine im Frühjahr 2013 und eine zweite im Frühjahr 2014. Die Auswertung ergab, dass ca. 1% der weiblichen Schlachtrinder im letzten Trächtigkeitsdrittel zur Schlachtung gelangen.

Die Schlachtbetriebe haben keine Möglichkeit, die Anlieferung trächtiger Rinder zu verhindern, sondern können lediglich feststellen, dass trächtige Tiere angeliefert wurden und diesen Tatbestand an die Rinderhalter zurückmelden. Allein die landwirtschaftlichen Betriebe haben es in der Hand, die Anlieferung trächtiger Rinder zu vermeiden. Dies soll durch die Sensibilisierung der Rinderhalter durch Rückmeldung des Trächtigkeitsbefundes erreicht werden.

Einigkeit über die Notwendigkeit einer flächendeckenden Lösung zur Erhebung der Trächtigkeit bei Rindern im letzten Drittel wurde in der Beratung unseres Verbandes mit der amtlichen Überwachung (AFFL und BMEL) am 08.07.2014 erzielt:

Es wurde Empfehlung für AFFL-Beschluss formuliert, dass die regelmäßigen Erhebung einer Trächtigkeit im letzten Drittel als relevanten Befund im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung ab Anfang 2015 beschlossen werde und Rückmeldung dazu an den Herkunftsbetrieb erfolgt. Dieser Beschluss wurde vergangenen Herbst vom AFFL gefasst. Dies wird nach unserer Kenntnis inzwischen in den Bundesländern weitgehend umgesetzt.

Die Rückmeldung eines Trächtigkeitsbefunds an den Herkunftsbetrieb haben wir im QS-Leitfaden Schlachtung für alle Rinderschlachtbetriebe im QS-System seit 01.01.2015 verpflichtend vorgeschrieben. Damit ist sichergestellt, dass der allergrößte Teil der Schlachtrinder für eine erforderliche Rückmeldung an den Herkunftsbetrieb erfasst wird.

Mit dem Ziel, die Entwicklung der Problematik zu verfolgen und falls erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, wird auf Verbandsebene das eingerichtete Meldesystem fortgeführt: Rinderschlachtbetriebe melden wöchentlich ihre Schlachtungen weiblicher Rinder und positiven Trächtigkeitsbefunde.