Europäisches Parlament für Herkunftskennzeichnung von Fleisch als Zutat

VDF, 11.02.2015 - Das Europäische Parlament hat heute mehrheitlich für eine Verpflichtung zur Herkunftsangabe von Fleisch als Zutat in Lebensmitteln gestimmt. Mit der Verabschiedung einer entsprechenden Resolution wird die EU-Kommission aufgefordert, einen Verordnungsvorschlag vorzulegen.

Weil sich ein Teil der Verbraucher Angaben über die Herkunft der Zutaten wünscht, wird diese auf einigen Fleischwaren bereits heute freiwillig angegeben, wenn der Hersteller den Mehraufwand mit einem höheren Produktpreis decken kann. Eine europaweite Umfrage der EU-Kommission hat jedoch gezeigt, dass nur sehr wenige Verbraucher eine Herkunftsangabe möchten, wenn sie dafür bezahlen müssten. Die Begründung, dass viele Verbraucher die Herkunft auf dem Etikett haben wollen, ist also eine Täuschung. Im Ergebnis müssen alle Verbraucher für eine verpflichtende Herkunftsetikettierung zahlen, die nur eine Minderheit tatsächlich will.

Für die freiwilligen Herkunftsinformationen werden in der Praxis moderne internetbasierte Transparenzsysteme genutzt. Sämtliche, zum Teil wechselnde Informationen auf jedem einzelnen Produkt zu etikettieren, wäre technisch und logistisch sehr aufwendig und damit teuer. Kleinere Lieferanten wären strukturell benachteiligt, da die Herkunftsangabe mit großen einheitlichen Partien in den Produktionsbetrieben einfacher zu handhaben ist.

Was Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln betrifft, so werden in jedem EU-Land dieselben Vorschriften angewandt. Eine Herkunftsangabe würde somit auf Produktqualität- und –sicherheit keinen Effekt haben. Auch zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung ist die Herkunftskennzeichnung völlig ungeeignet, da es bereits ein funktionierendes gesetzlich vorgeschriebenes Rückverfolgungssystem für alle Lebensmittel gibt.

Wer also Argumente wie Verbesserung von Qualität und Sicherheit vorbringt, um damit eine verpflichtende Herkunftsangabe auf Etiketten zu fordern, täuscht die Öffentlichkeit und die Verbraucher.

Nicht zuletzt stehen hinter den vorgeblichen Verbraucherwünschen in einigen Mitgliedsländern auch protektionistische Gründe für eine solche Kennzeichnung.

Die Mehrheit der EU-Abgeordneten geht also von falschen Vorstellungen aus, wenn sie eine Verpflichtung zur Herkunftsangabe auf dem Etikett fordern. Wir sind zuversichtlich, dass die EU-Kommission besonnen mit der jetzt verabschiedeten Resolution umgehen wird und zunächst weitere Wirkungsanalysen und Marktforschungen vornimmt, bevor sie eine Entscheidung treffen wird.