Tierschutz bei der Schlachtung – Ergebnisse der Konferenz in Brüssel

VDF, 09.11.2012 - Die europäische Verordnung 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung erlangt am 1. Januar 2013 Gültigkeit. Gemeinsam mit der zypriotischen Ratspräsidentschaft und der europäischen Interessenvertretung der Fleischwirtschaft, UECBV, hat die Europäische Kommission dies zum Anlass genommen, eine internationale Konferenz, zur Vorbereitung und zum Austausch über den Stand der Vorbereitungen, abzuhalten.

Die Präsentationen der Referenten sind im Programm der Konferenz verlinkt. (Zum Programm)

Anlässlich der mit rund 360 Teilnehmern aus EU- und Drittländern gut besuchten Konferenz am 24. Oktober d. J., hat der Vorsitzende des VDF, Herr Paul Brand, für die europäische Fleischwirtschaft die Eröffnungsansprache gehalten. Herr Brand hob dabei u. a. hervor, dass sich die Fleischwirtschaft ihrer Verantwortung bewusst ist und bereit ist diese zu übernehmen. Ferner müsse ein europäischer Gleichklang bei der Anwendung der Verordnung in den Mitgliedstaaten der EU erreicht werden.

Im europäischen Vergleich zeigte sich, dass die Umsetzung der Vorgaben der Verordnung 1099/2009 in der deutschen Fleischwirtschaft und bei den zuständigen nationalen Behörden weit fortgeschritten ist. Die volle Einhaltung der Vorgaben der Verordnung ab dem 01.01.2013, erklärten neben Deutschland noch Dänemark, Schweden und das Vereinigte Königreich. Deutliche Defizite wurden von offizieller polnischer Seite aufgezeigt. So existiert in Polen bislang kein System zur Erlangung des Sachkundenachweises und die Benennung eines Tierschutzbeauftragten wurde bei nur 20 % der Unternehmen vorgenommen.

Die EU-Kommission führte kürzlich eine Umfrage zum Umsetzungsstand der Verordnung in den Mitgliedstaaten durch, deren Ergebnisse von Bernard van Goethem (Direktor für Veterinärangelegenheiten und internationale Beziehungen bei der GD Sanco) bei der Konferenz vorgestellt worden sind. Insgesamt haben 19 von 27 Mitgliedstaaten geantwortet. In 10 der antwortenden Mitgliedstaaten werden insgesamt 23 Leitfäden (u. a. Rind, Schwein, Geflügel) für bewährte Verfahrensweisen erarbeitet. Bislang wurden zwei Leitfäden in Brüssel als national anerkannt registriert. Die in einer VDF-Arbeitsgruppe erarbeiteten Leitfäden für Rind und Schwein werden in einer Informationsveranstaltung für Mitglieder Anfang Dezember 2012 vorgestellt.

Im Nachgang zur Konferenz hat die EU-Kommission aktuell in deutscher Sprache eine Broschüre zur Rolle sowie den Aufgaben (Tätigkeits- und Verantwortungsbereichs) des Tierschutzbeauftragten in der Europäischen Union herausgegeben (Zur Broschüre).

Dem Tierschutzbeauftragten kommen u. a. folgende Aufgaben zu:

  • Kontaktstelle für die zuständige Behörde,
  • Weisungsbefugnis gegenüber dem Personal,
  • Anfertigung von Standardarbeitsanweisungen,
  • Bestimmung von Schlüsselparametern für den Betäubungsvorgang und Sicherstellung deren Anwendung,
  • Organisation der Betäubungskontrolle,
  • Überprüfung der Geräte zur Ruhigstellung und Betäubung,
  • Sicherstellung, dass das Personal die Standardarbeitsanweisungen kennt und versteht.

Für Schlachtbetriebe, in denen jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten Säugetiere oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen geschlachtet werden, ist kein Tierschutzbeauftragter vorgeschrieben. Die entsprechenden Aufgaben sind vom Schlachthofunternehmer zu erfüllen.