Russland – Verwendungsverbot für gefrorenes Fleisch in Verarbeitungsprodukten wird geprüft

VDF, 19.05.2008 - Das russische Amt für Verbraucherschutz beabsichtigt die Verarbeitung von gefrorenem Fleisch zu verbieten. Laut russischen Presseberichten befindet sich der entsprechende Behördenerlass derzeit in der juristischen Prüfung. Sofern das Justizministerium zu dem Ergebnis gelangt, dass der Erlass im Einklang mit der bestehenden Gesetzeslage steht, soll der Erlass umgehend angewendet werden.

Ob es tatsächlich zu einem Verbot für die Verarbeitung von gefrorenem Fleisch kommen wird, schätzt die russische Fleischwirtschaft unterschiedlich ein. Die Verarbeitungsindustrie hat sich dafür ausgesprochen, zumindest eine Übergangszeit vorzusehen, damit technologische Prozesse umgestellt und Bestände aufgebraucht werden können. Der russische Verband der Fleischwirtschaft geht hingegen davon aus, dass es nicht zu einem Verbot kommen wird, da der Erlass einer juristischen Prüfung entweder nicht standhält oder direkt nach Einsetzung widerrufen werden müsste. Abgesehen von den erforderlichen Fleischimporten aus entfernten Lieferländern könne auch innerhalb Russlands aufgrund der großen Entfernungen nicht auf den Einsatz von gefrorenem Fleisch verzichtet werden.