China – Ergebnis der Informationsveranstaltung am 18.01.2008

VDF, 22.01.2008 - Am vergangenen Freitag fand in Berlin die Informationsveranstaltung der chinesischen Betriebszulassungsbehörde CNCA zu den Anforderungen an deutsche Schweinefleischlieferungen nach China statt. Die Sitzung wurde von Prof. Zwingmann, BMELV, geleitet. Die Generaldirektorin Frau Shi Xiaowei führte aus, dass China inzwischen 14 Länder mit 600 Betrieben für den Export von Fleisch und Fischerzeugnissen nach China zugelassen habe. In ihrem Vortrag nannte sie folgende Voraussetzungen, welche auch von deutschen Betrieben für den Export von Schweinefleisch nach China zu erfüllen sind:

  • Tierseuchenfreiheit des Landes
  • Einhaltung von Rückstandshöchstmengen
  • Befolgung einschlägiger Tierschutzbestimmungen
  • Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Anwendung eines HACCP-Konzeptes
  • Keine Produktion, Bearbeitung oder Lagerung von Rindfleisch in demselben Betrieb.


Zunächst müssten jedoch die notwendigen Voraussetzungen auf Staatsebene gegeben sein. Die Freiheit Deutschlands von Klassischer Schweinepest bei Hausschweinen hat China vor wenigen Tagen anerkannt. Der zweite Schritt folge nun in einer Risikoabschätzung Deutschlands betreffend der Lebensmittelsicherheit bei Fleisch. Hierzu müsse die Bundesregierung Fragen zur Hygienegesetzgebung und Lebensmittelüberwachung beantworten. Sobald die Informationen in China vorliegen, werde die Bewertung vorgenommen. Sofern Deutschland hinsichtlich der Hygienegesetzgebung und -überwachung die chinesischen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit erfüllt, können die am Export nach China interessierten Betriebe einen Antrag auf Zulassung stellen. Anschließend erfolgt die Auditierung der Betriebe durch die CNCA und nach positivem Ergebnis deren Registrierung. Weiterhin muss ein bilaterales Veterinärprotokoll sowie ein Veterinärzertifikat zwischen den staatlichen Veterinärdiensten verhandelt und unterzeichnet werden. In China müssen die Importunternehmen ebenfalls für den Schweinefleischimport aus Deutschland zugelassen werden. Die zugelassenen Importeure können dann Einfuhrlizenzen beantragen. Erst dann können Lieferungen erfolgen. Diese werden bei der Einfuhr einer weiteren Veterinärkontrolle unterzogen.

Das umfangreiche Prozedere wird nach Einschätzung des BMELV noch einige Monate in Anspruch nehmen.

In der Diskussion äußerten die Unternehmensvertreter hinsichtlich der Anforderung, dass in demselben Betrieb kein Rindfleisch produziert und bearbeitet werden dürfe, ihr Unverständnis. Die CNCA Generaldirektorin betonte, dass dies eine zwingend einzuhaltende Vorgabe sei, die China an Schweinefleischlieferbetriebe in allen Exportländern stelle. Hintergrund sei der Schutz vor BSE. Da diese Tierkrankheit in China bisher nicht aufgetreten sei, sei diese besondere Schutzmaßnahme gerechtfertigt.