Rinderpass – Einigung in Sicht

VDF, 31.05.2007 - Im Streit um die Zukunft des Rinderpasses hat jetzt im Agrarausschuss des Bundesrates ein neuer Kompromiss die Mehrheit der Länderstimmen erhalten. Danach soll der Rinderpass nicht, wie ursprünglich vom BMELV vorgesehen, vollständig abgeschafft werden. Vielmehr soll jeder Rinderhalter bei der Geburtsmeldung für ein Kalb zusammen mit der Ohrmarke auch einen Ausdruck des Stammdatenblattes erhalten. Wenn das Rind exportiert wird, soll das Stammdatenblatt zum Tierpass werden können. Voraussetzung hierfür ist, dass jeder Besitzer seine Registriernummer und das Datum des Zu- und Abganges eingetragen und das Blatt an den nächsten Besitzer weitergegeben hat.

Für den innerstaatlichen Verkehr soll die Mitgabe des Datenblattes dem Kompromiss zufolge nicht verpflichtend sein. Die Schlachtbetriebe müssten also künftig verlangen, dass jedes Rind, das zur Schlachtung kommt, von dem Datenblatt begleitet wird, wenn sie dies für die Erleichterung der Übertragung der Tieridentifizierung in den betrieblichen Datenbestand benötigen.

Es wird erwartet, dass das Plenum des Bundesrates am 8. Juni dem Votum des Agrarausschusses folgen wird.