Höheres Rindfleisch-Kontingent für die USA möglich

VDF, 20.03.2009 - Die EU und die USA sind einer Lösung des seit Jahren andauernden Hormonstreits möglicherweise ein Stück näher gekommen. Die Lage stellt sich aktuell wie folgt dar:

  • Die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und den USA dauern noch an. Beide Seiten haben inzwischen Angebote unterbreitet, die den Streit beilegen könnten.
  • Die USA haben die Verschärfungen der Zollsanktionen, die ab 23.3.2009 in Kraft treten sollten, um einen Monat verschoben. Die EU hatte angedroht, die Verhandlungen zu stoppen, sollten die Verschärfungen wie vorgesehen am 23.3.2009 in Kraft treten.
  • Die EU behält zwar die Anforderungen aufrecht, dass das in die EU gelieferte Rindfleisch nicht mit hormonellen Leistungsförderern produziert sein darf und dass keine Dekontaminierungsmaßnahmen erlaubt werden. Hierfür wird aber als Ausgleich zusätzlich zum bestehenden Kontingent für hqb-Rindfleisch mit dem Zollsatz 20 % ein deutlich höheres zollfreies Kontingent eingeräumt. Eine exakte Zahl für den Umfang des neuen Kontingents wurde nicht genannt. Die Kontingentsmenge für die USA soll aber im Endeffekt die größte länderspezifische Kontingentsmenge werden. Inoffiziell wurde von zusätzlichen etwa 20.000 t gesprochen, d.h., die gesamte Menge der dann beiden Kontingente würde sich auf gut 30.000 t belaufen. Die Menge sei aber an das Maß der Zurücknahme der bestehenden Handelssanktionen durch die USA gekoppelt.
  • Das neue Kontingent soll zwar für die USA bestimmt sein, es müsste aber aus übergeordneten Gründen als Erga-omnes-Kontingent ausgestaltet sein, d.h. als ein Kontingent für alle Länder.
  • Die Frage, warum für die USA, die ja nicht einmal das derzeitige hqb-Kontingent von 11.500 t erfüllten, ein höheres Kontingent attraktiv erscheine, wurde wie folgt erläutert:
    1. Die Nutzung des bestehenden Kontingents hat in jüngster Zeit erheblich zugenommen (Ausnutzung bis einschließlich Februar 2009: 4.980 t).
    2. Die Zollfreiheit sorgt für erhebliche Attraktivitätssteigerung des neuen Kontingents.
    3. Die USA hatten um ein großes Kontingent gebeten, da es anderenfalls für die Lieferanten keinen Sinn mache, sich auf die speziellen Anforderungen der EU einzustellen.
  • Es ist vorgesehen, dass das neue Kontingent wie das bisherige verwaltet wird (Echtheitsbescheinigung, Beantragung mehrmals im Jahr). Die USA haben aber Interesse geäußert, dass am Anfang der Kontingentsperiode ein relativ größerer Anteil bereitgestellt werde. Derzeit stehen von den 11.500 t pro Monat 958 t (1/12 der Jahresmenge) zur Verfügung. Die im jeweiligen Antragsmonat nicht genutzte Menge wird auf den Folgemonat übertragen und zu den 958 t hinzugefügt.
  • Das bisherige 11.500 t-Kontingent soll unverändert weiter bestehen bleiben (20 % Zoll).
  • Die EU-Kommission ist zuversichtlich, dass es sehr bald eine Einigung gibt. Das neue Kontingent würde nach dem Abschluss der Verhandlungen mit Hochdruck im Rat behandelt werden (angepeilter Zeithorizont bis zum In-Kraft-Treten: 12 Wochen nach Verhandlungsabschluss). Es wäre aufgrund der Art der Kontingentsverwaltung ohne weiteres möglich, das Kontingent auch im Laufe des Wirtschaftsjahres starten zu lassen.