Stammdatenblatt für Rinder – Appell des Bauernverbands – Übergangsregelung

VDF, 10.8.2007 - Der Deutsche Bauernverband hat an Rinderhalter und auch an die Viehhändler appelliert, das neue Stammdatenblatt für Rinder mit den seit Mitte Juli freiwilligen Halterangaben zu versehen und an den jeweils nächsten Besitzer des Tieres weiterzureichen. Damit würden für nachfolgende Halter des Tieres die Pflege der Bestandsregister und andere Registrierungserfordernisse erheblich erleichtert. Der DBV hat damit einer Bitte des VDF entsprochen, für ein solches Verhalten gegenüber den Landwirten einzutreten.

Bund und Länder haben sich für eine Übergangsregelung bezüglich der Formulare ausgesprochen, die für die Erstellung des Stammdatenblattes verwendet werden. Die zuständigen Stellen in den Ländern können noch bis Ende dieses Jahres vorhandene alte Formulare verwenden. Erst ab 2008 muss das Modell verwandt werden, das in der neuen Viehverkehrsverordnung wiedergegeben ist. Hierzu hat man sich ebenfalls auf eine kleine Abwandlung geeinigt: Das Stammdatenblatt wird wie der bisherige Tierpass das Format A5 haben, und die Informationen über die Halterwechsel sind auf der Rückseite angegeben. Die Vorgabe in der Viehverkehrsverordnung sieht etwas anders aus.