Rindfleischetikettierung – Bundesrat will Kompetenzen bei BLE belassen

VDF, 25.04.2007 - Das Plenum des Bundesrates hat für das weitere Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes in seiner Sitzung am 30. März 2007 seine Position festgelegt. Danach soll die BLE auch künftig für die Kontrolle bei all den Betrieben zuständig sein, die einem freiwilligen Etikettierungssystem angehören und ferner bei den Betrieben, die in der Liste der zugelassenen Schlacht-, Zerlege- und Hackfleischbetriebe aufgelistet sind. Alle übrigen Betriebe werden durch die Behörden kontrolliert, die im jeweiligen Bundesland für diese Aufgabe zuständig sind.

Die ursprüngliche Intention des BMELV war, dass die BLE nur noch für die Kontrolle der Betriebe zuständig sein sollte, die freiwilligen Etikettierungssystemen angehören. Die Länder haben jetzt im Prinzip für die gleiche Aufgabenverteilung votiert, die auch nach der aktuell gültigen Regelung gilt. Eine Neuregelung war nötig geworden, da die Zulassung von Fleischbetrieben seit 2006 eine andere rechtliche Basis erhalten hat. Da künftig im Prinzip alle Schlacht-, Zerlege- und Hackfleischbetriebe zugelassen sein müssen (auch die Betriebe, die in der Vergangenheit wegen ihrer geringen Größe nur registriert zu sein brauchten), werden deutlich mehr Betriebe in die Kontrollzuständigkeit der BLE fallen.

Mit der Änderung des Gesetzes erhalten die Behörden zudem die Befugnis, z.B. als Fleischerzeugnisse oder Fleischzubereitungen deklarierte Produkte auch daraufhin zu überprüfen, ob es sich bei ihnen nicht doch um Rindfleisch handelt, für das die Rindfleischetikettierung anzuwenden ist.

Mit der endgültigen Verabschiedung der Gesetzesänderung (zunächst Deutscher Bundestag und dann Bundesrat) wird für den Herbst 2007 gerechnet.