Argentinische Exportrestriktion – hqb-Kontingent nicht betroffen

VDF, 30.11.2006 - Die „Resolucion“ 935 ist heute in Buenos Aires verabschiedet worden und tritt morgen in Kraft. Das Hilton-Kontingent wird von der neuen Exportreglementierung für Rindfleisch nicht betroffen sein. Dies teilte uns die Deutsche Botschaft in Buenos Aires soeben mit. Der Verband hatte sich über die argentinische Vertretung in Brüssel dafür eingesetzt, dass die Hilton-Quote, so wie in der bisherigen Exportregelung auch, in der Nachfolgeregelung nicht erfasst wird.

Der Export von frischem und gefrorenem Rindfleisch wird für den Zeitraum 1.12.2006 bis 31.5.2007 auf 50 % der durchschnittlichen monatlichen Exportmenge des Referenzzeitraums 1.1.-31.12.2005 begrenzt. Die Exportmenge wird auf die Exporteure proportional zu ihrem Export in der Referenzperiode verteilt. Von der Restriktion sind sowohl hqb-Lieferungen und verarbeitetes Fleisch sowie folgende Lieferungen ausgenommen:

  • Lieferungen im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen;
  • frisches und gefrorenes entbeintes Fleisch vom Hinterviertel von Ochsen mit einem Gewicht über 460 kg;
  • frisches und gefrorenes entbeintes Fleisch von weiblichen Tieren der Kategorien D, E und F.