Rinderpass - Seehofer entscheidet gegen Wirtschaft

VDF, 29.11.2006 - Mit schlagkräftigen Argumenten hat sich der Vorsitzende Manfred Härtl in den vergangenen Monaten in zahlreichen Schreiben und Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen für die Beibehaltung des Rinderpasses eingesetzt sowie ein einstimmiges Votum des Bundesmarktverbandes für Vieh und Fleisch herbeigeführt. In einer gemeinsamen Initiative aller von der Abschaffung des Rinderpasses betroffenen Wirtschaftskreise (Rinderzüchter, Landwirtschaft, Viehhandel, Genossenschaften und Fleischwirtschaft) plädierten die Vorsitzenden und Präsidenten nochmals im September in einem Schreiben an Bundesminister Seehofer dafür, zumindest die Vorderseite des Tierpasses als amtliches Dokument zu erhalten, um eine reibungslose Viehvermarktung und Rinderschlachtung weiterhin zu gewährleisten.

Ergänzend hat der Verband im Anschluss an die letzte Agrarministerkonferenz der Bundesländer seine Argumente für die Beibehaltung eines amtlichen Begleitpapiers vorige Woche mit einem Schreiben des Vorsitzenden an die Agrarminister der Länder herangetragen.

Der Bundesminister teilte jetzt in einem Antwortschreiben mit, dass er an seiner Entscheidung, den Tierpass ersatzlos abzuschaffen, festhalten wird. Er ignoriert die Argumente der betroffenen Wirtschaftsbereiche und stellt erneut das Argument der Entbürokratisierung in den Vordergrund. Die betroffenen Wirtschaftsbereiche hatten aber in ihrer Argumentation deutlich gemacht, dass unter den sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Rinder und Rindfleisch vermarktet werden, der Entfall eines amtlichen Begleitpapiers per Saldo höheren bürokratischen Aufwand verursacht. Dass der Bundesminister die Argumente der Wirtschaft, die letztlich als Einzige die Konsequenzen aus Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines solchen Papiers tragen müssen, nicht berücksichtigt, lässt den Schluss zu, dass die Entbürokratisierung zum Selbstzweck wird oder nur dort greift, wo sie der Verwaltung nicht schadet. Die Interessen der Wirtschaftsbeteiligten werden jedenfalls außer Acht gelassen.